Wir führen die uns erteilten Aufträge grundsätzlich
nur zu den nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen aus, es sei denn, dass wir durch
eine schriftliche Erklärung ausdrücklich eine
abweichende Regelung treffen.
Eine stillschweigende Anerkennung anderer als
unserer Bedingungen, insbesondere auch durch Ausführung
des uns erteilten Auftrages, ist daher ausgeschlossen.
Wird im Einzelfall ausdrücklich von unseren allgemeinen
Bedingungen abgewichen, so wird dadurch die
ausschließliche Gültigkeit der übrigen, nicht
abgeänderten Bedingungen nicht berührt. Mit
Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere
Bedingungen als für sich verbindlich an.
Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur
dann verbindlich, wenn ihre Geltung von uns
ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt wurde.
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Offensichtliche interne Satz-, Druck- und
Rechenfehler bei Anboten, Abrechnungen etc. binden uns
nicht und gewähren keinen Anspruch auf Schadenersatz
unsererseits.
Schriftliche, mündliche oder fernmündliche erteilte
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung für uns verbindlich.
In den Fällen der Sofortlieferung ersetzt die
Rechnungserteilung die Auftragsbestätigung. Wir
behalten uns vor, die bestätigte Menge um 15 % zu über-
bzw. unterschreiten.
Preise
Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des
Verkäufers ausschließlich Verpackung. Verladung und
Umsatzsteuer, es sei denn es wird was anderes
vereinbart. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung,
Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden,
trägt dies der Käufer.
Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung
behält sich der Verkäufer eine entsprechende
Preisänderung vor.
Bei Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt
des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten
zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist der
Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechen
anzupassen.
Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als
notwenig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht
und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet.
Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren
Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der
Durchführung des Auftrages zutage treten, wobei es
hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer
bedarf.
Für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für
Begutachtungen beim Verkäufer auflaufende Kosten sind
diesem vom Käufer zu vergüten, auch wenn es zu keiner
Auftragserteilung kommt.
Bei vom Kunden bestellten und von uns bestätigter
Bestellung bzw. bereits teilweise gefertigter Ware kann
kein Storno durchgeführt werden.
Erfüllung und Gefahrenübertragung
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang
der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer
über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung
vereinbarten Preisstellung (wie z. B. franko, cif. DDU,
DDP u. ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im
Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport
durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und
geleitet wird.
Bei Leistungen, die keine Lieferung oder deren Teil
darstellen, ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung
erbracht wird; die Gefahr für eine Leistung oder eine
vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf
den Käufer über.
Bei verzögertem Abgang aus dem Lieferwerk, der auf
Umstände zurückzuführen ist, die auf seitens des
Käufers liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist Lieferung
auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein
Jahr nach Bestellung als abgerufen. Alle von der
Erfüllung seitens des Verkäufers abhängigen Fristen
beginnen mit den genannten Zeitpunkten zu laufen.
Gesondert vereinbarte Güterprüfungen oder
Probebetriebe berühren nicht die Bestimmungen
hinsichtlich Erfüllungsort und Gefahrenübergang.
Erst bei einem Lieferverzug über vier Monate, darf
der Kunde seine Bestellung annullieren.
Zahlungsbedingungen
Die Vollständige Bezahlung unsere Rechnungen sind
innerhalb der Frist, die in der schriftlichen
Auftragsbestätigung und oder unserer Rechnung angeführt
ist, zu erfüllen.
Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, so
sind wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche,
berechtigt vom Zugang der ersten Mahnung an Zinsen in
banküblicher Höhe zu berechnen. (12 % p. A.)
Gerät der Besteller länger als eine Woche mit einem
nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder
treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Bestellers rechfertigen, so werden
alle unsere Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen
sind wir außerdem berechtigt, Weiterlieferungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung vorzunehmen
oder nach angemessener Nachfrist eine weitere Erfüllung
des Vertrages abzulehnen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die
Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener
Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
Rabatte vom maßgeblichen Listenpreis werden unter
der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen
Bezahlung gewährt. Im Falle der Einleitung eines
Ausgleichs- oder Konkursverfahrens gegen den Käufer
sind die von uns in den Fakturen abgezogenen Rabatte
oder Nachlässe ungültig. Der Käufer ist verpflichtet,
den vollen Listenpreis zu bezahlen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte
Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per
E-Mail in Rechnung zu stellen.
Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung jedoch nicht vor der Beibringung
der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigabe sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der
Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeeilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie unvorhergesehner
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann,
wenn die Vorgenannten Umstände bei Unterlieferern
eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann
von uns nicht vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Liefervertrag vor.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er darf den
Liefergegenstand vor restloser Bezahlung weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahem oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns
unverzüglich davon zu benachrichtigen
Eine Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware
erfolgt, ohne uns zu verpflichten, für uns; unser
Eigentum geht durch eine Be- oder Verarbeitung nicht
unter.
Im Falle der Weiterveräußerung des
Liefergegenstandes tritt der Besteller die ihm aufgrund
der Veräußerung zustehende Kaufpreisforderung gegen
seine Abnehmer oder Dritte mit sämtlichen Nebenrechten
im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit uns ab, ohne
dass es eines besonderen weiteren Übertragungsaktes
bedarf.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme
der gelieferten Gegenstände nach vorheriger Mahnung
berechtigt und der Besteller zu deren Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegensandes durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.
Übersteigt der Wert der uns gegeben Sicherheiten
unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so
sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die
Sicherheiten insoweit – nach unserer Wahl –
freizugeben.
Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haften wir unter Ausschluss aller
weitgehenden Ansprüche, indem wir Fehler in der
Konstruktion, der Fabrikation, der Farbe, der Qualität
oder in der sonstigen Ausführung nach unserer Wahl
unentgeltlich innerhalb angemessener Frist nachbessern
oder das mangelhafte Teil durch ein einwandfreies
ersetzen. Etwa ersetzte Teile sind uns auf Wunsch
unentgeltlich zurückzusenden.
Für auftretende Mängel bei den nach Ausfall- und
Freigabemuster gelieferten Waren und Teile haften wir
nur insoweit, als die gelieferten Teile von den dem
Besteller vorgelegten und für gut befunden Ausfall- und
Freigabemustern abweiche. Mangelnde oder nicht
ausreichende Funktionskontrolle dieses Musters durch
den Besteller geht zu seinen Lasten und entbindet uns
von der Gewährleistung und Haftung.
Unsere Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass
der Kunde erkennbare Mängel gemäß § 377 HGB innerhalb
einer Frist von 10 Tagen nach Empfang der Ware uns
eingehend schriftlich spezifiziert gerügt hat
Dem Käufer der Ware steht ein schriftliches
Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu,
wenn er dem Verkäufer der Ware sein Verhalten
begründet. Ausgeschlossen vom Rücktrittsrecht sind
Begründungen die mit der aktuellen Preissituation
(stark sinkende Preise) im Zusammenhang stehen. e) Ist
eine Lieferung fehlerhaft, kann über den Verbleib der
Ware sowie über Abschlagszahlungen verhandelt werden,
diese muss in schriftlicher
Form festgehalten werden. Ersatzlieferungen aus dem
oben angeführten Fall sind ausgeschlossen und der
Verkäufer ist gegenüber dem Käufer sowie gegen Dritte
schad- und klaglos zu halten.
Unsere Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass
die Ware einwandfrei montiert in Betrieb genommen und
unter genauer Beachtung unserer Bedienungsanweisung
verwendet wird
Sind wir zu Mängelbeseitigung nicht bereit oder
nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die
Mängelbeseitigung aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, über angemessene Fristen hinaus, so hat der
Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder
Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche insbesondere
Schandessansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, und
eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art werden
ausgeschlossen. Das gilt auch für zugesicherte
Eigenschaften, es sei denn, die Zusicherung bezweckte,
den Kunden seinerseits gegen etwaige
Mängelfolgeschadenrisiken abzusichern oder der
Schadenseintritt wäre durch uns vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab
Gefahrenübergang, bei ersatzweise gelieferten Teilen
rechnet diese Frist ab Einbau.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von
Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder
sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat
der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von
Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und
sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. gl. stets
geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich
Vervielfältigung. Nachahmung, Wettbewerb usw. Sämtliche
Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung
des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten
zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit
zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer sofort
zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig
erteilt wird.
Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen,
einschließlich eines Anspruchs aus Rücktritt ist Wien.
Gerichtsstand ist Wien. Wir sind berechtigt, den
Kunden an den für seinen Wohnsitz zuständigem Gericht
zu klagen.
Es gilt die Anwendbarkeit von österreichischem
Recht als vereinbart.